Kurzzeitvermietung
In vielen Städten und Ländern gelten für Kurzzeitvermietungen besondere Regeln. Teilweise müssen Anbieter eine Registrierungsnummer, Wohnraumschutznummer oder Genehmigung angeben, bevor eine Unterkunft online beworben wird.
Der Begriff Airbnb-Registriernummer wird häufig verwendet, gemeint sind aber meist lokale Registrierungs-, Wohnraumschutz- oder Zweckentfremdungsnummern für Kurzzeitvermietungen, z. B. aus Inseraten auf Airbnb, Booking & Co.
Viele Städte wollten besser nachvollziehen können, welche Wohnungen dauerhaft touristisch genutzt werden, welche Angebote nur gelegentlich vermietet werden und ob lokaler Wohnraum dem regulären Markt entzogen wird. Daraus entstanden Registrierungen, Nummernpflichten, Genehmigungen oder Meldepflichten für Kurzzeitvermietungen.
Üblich sind Registrierungs- oder Anzeigeverfahren, Nummernpflichten im Inserat, Meldepflichten für einzelne Vermietungszeiträume, Genehmigungen für bestimmte Nutzungen und bei Verstößen Bußgelder oder Untersagungen. Die konkrete Ausgestaltung ist lokal sehr unterschiedlich.
Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Erlaubt sein kann etwa die begrenzte Vermietung einer Hauptwohnung. Genehmigungspflichtig oder unzulässig kann dagegen die dauerhafte touristische Nutzung einer weiteren Wohnung oder geschützten Wohnraums sein. Prüfen Sie deshalb immer die Informationen Ihrer Stadt, Gemeinde oder zuständigen Behörde.
Berlin und Hamburg arbeiten mit eigenen Regeln, etwa Zweckentfremdungs- oder Wohnraumschutzvorgaben. Nummern und Genehmigungen werden nicht bundesweit einheitlich geregelt.
Paris setzt auf Registrierungen und zeitliche Grenzen für Hauptwohnungen. Entscheidend sind die kommunalen Vorgaben und die jeweilige Nutzungsform.
Amsterdam verlangt Registrierung, teils zusätzliche Genehmigungen und Meldungen für Vermietungen. Die Anforderungen sind mehrstufig.
Barcelona zählt zu den strengeren Beispielen. Dort spielen kommunale Lizenzen und regionale Tourismusregister eine zentrale Rolle.
Gemeint ist meist eine lokale Registrierungs-, Wohnraumschutz- oder Genehmigungsnummer für Kurzzeitvermietungen.
Nein. Ob eine Nummer oder Genehmigung erforderlich ist, hängt vom Ort und von der Art der Nutzung ab.
Nicht immer. Der Begriff wird oft als Sammelbegriff verwendet, tatsächlich gelten je nach Stadt unterschiedliche Systeme und Bezeichnungen.
Maßgeblich sind die zuständige Stadt, Gemeinde oder andere örtliche Behörden. ImmoKV ersetzt diese Prüfung nicht.
Wenn eine Nummer vorliegt und für Ihren Ort erforderlich ist, kann sie im Inserat aufgenommen werden. Prüfen Sie die lokalen Vorgaben vor der Veröffentlichung.