Airbnb Registriernummer

Kurzzeitvermietung

Airbnb-Registriernummer: Warum sie eingeführt wurde und was heute gilt

Die sogenannte Airbnb-Registriernummer ist meist keine besondere Airbnb-eigene Kennung, sondern eine behördliche Registrierungs- oder Wohnraumschutznummer für Kurzzeitvermietungen. Je nach Stadt oder Land soll sie Transparenz schaffen und Behörden die Kontrolle von Ferienwohnungsangeboten erleichtern.

Diese Seite gibt einen rechtlich vorsichtigen Überblick mit offiziellen Quellen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung, keine Prüfung der lokalen Satzung und keine Abstimmung mit Behörden, Vermieter, WEG oder Hausverwaltung.

Ferienhaus als Beispiel für Kurzzeitvermietung

Wie das Thema entstanden ist

Die Registrierungspflichten sind in vielen Städten als Reaktion auf drei wiederkehrende Probleme entstanden: Wohnraum wurde dem regulären Mietmarkt entzogen, Nachbarschaften meldeten mehr Konflikte durch ständig wechselnde Gäste und Behörden konnten Inserate auf Plattformen nur schwer einer konkreten Wohnung oder verantwortlichen Person zuordnen.

Berlin beschreibt genau dieses Transparenzproblem ausdrücklich: Angebote seien oft anonym gewesen, und Plattformen hätten die Daten hinter den Inseraten nicht ohne Weiteres herausgegeben. Hamburg, Paris, Amsterdam und Barcelona arbeiten ebenfalls mit Registrierungen, Genehmigungen, Meldungen oder Lizenzsystemen, um Kurzzeitvermietungen besser zu kontrollieren.

Welche Probleme die Behörden adressieren wollen

  • Wohnraumentzug: Regulärer Wohnraum wird dauerhaft touristisch genutzt statt langfristig vermietet.
  • Anonyme Inserate: Ohne Nummer oder Register ist schwer erkennbar, wer tatsächlich vermietet.
  • Steuer- und Meldepflichten: Behörden wollen nachvollziehen können, ob Meldungen und Abgaben eingehalten werden.
  • Nachbarschaftskonflikte: Lärm, Schlüsselboxen, wechselnde Gäste und Hausordnungsprobleme führen lokal zu strengerer Kontrolle.

Wie Behörden heute dagegen vorgehen

Die Praxis ist regional unterschiedlich, die Werkzeuge ähneln sich aber stark: Registrierung oder Nummernpflicht, zusätzliche Genehmigungs- oder Anzeigepflichten, Meldungen einzelner Vermietungszeiträume, Datenanforderungen an Plattformen, Bußgelder, Entfernungsanordnungen für Inserate und in manchen Städten aktive Hinweise oder Meldewege für potenziell illegale Angebote.

Auf EU-Ebene wurde die Kontrolle zusätzlich gestärkt. Nach dem Rat der Europäischen Union führen die neuen Regeln harmonisierte Registrierungsanforderungen ein, verlangen die Anzeige einer eindeutigen Registrierungsnummer und verpflichten Plattformen zur regelmäßigen Datenübermittlung an eine zentrale digitale Stelle in den Mitgliedstaaten.

Was aktuell noch erlaubt ist – und was nicht pauschal beantwortet werden kann

Es gibt keine einheitliche Antwort für „Airbnb in Europa“ und auch keine einheitliche deutsche Standardregel. Entscheidend sind Ort, Art der Unterkunft, Haupt- oder Nebenwohnung, Umfang der Vermietung und lokale Sonderregeln. Erlaubt sein kann eine zeitlich begrenzte Vermietung der Hauptwohnung; unzulässig oder genehmigungspflichtig kann dagegen die dauerhafte touristische Nutzung geschützten Wohnraums sein.

Beispiele nach Stadt und Land

Berlin

Berlin steuert das Thema über das Zweckentfremdungsverbot. Wohnraum darf grundsätzlich nur mit Genehmigung des zuständigen Bezirksamts zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden. Laut Berliner Serviceinformation muss das Anbieten und Bewerben von Wohnraum vorab genehmigt werden; mit der Genehmigung wird eine Registriernummer vergeben, die bei Angeboten auf Internetportalen sichtbar anzugeben ist.

Gleichzeitig gibt es Ausnahmen. Nach der Berliner Serviceinformation ist die Vermietung von bis zu 49 % der Hauptwohnung genehmigungsfrei. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass jede Form der Kurzzeitvermietung generell frei ist. Wer die ganze Wohnung oder eine Nebenwohnung touristisch nutzen will, muss besonders genau prüfen, ob eine Genehmigung oder Anzeige nötig ist.

Hamburg

Hamburg arbeitet mit der Wohnraumschutznummer. Nach dem hamburgischen Serviceportal ist die Registrierung immer erforderlich, auch wenn die Nutzung selbst nicht genehmigungspflichtig ist. Die Nummer muss in jeder Anzeige oder Werbung gut sichtbar stehen.

Hamburg ist im Vergleich besonders formalisiert: Für Hauptwohnungen gibt es eng definierte Ausnahmen, etwa wenn weniger als die Hälfte der Fläche dauerhaft touristisch genutzt wird oder wenn die ganze Hauptwohnung nur vorübergehend und für weniger als acht Wochen im Kalenderjahr überlassen wird. Trotzdem bleibt die Wohnraumschutznummer Pflicht. Außerdem muss jede Überlassung nach dem Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz gemeldet werden; bei Verstößen drohen Bußgelder und die Nummer kann erlöschen.

Paris / Frankreich

Frankreich hat das Thema national und kommunal stark geregelt. Service-Public erklärt, dass ein meublé touristique bei vorhandener kommunaler Online-Registrierung eine Nummer erhält, die auf Anzeigen und Buchungen anzugeben ist. Paris verweist zusätzlich auf eigene städtische Regeln und Kontrollen.

Auf der offiziellen Paris-Seite gilt für die Hauptwohnung aktuell eine Grenze von 90 Tagen pro Jahr. Die Stadt betont außerdem, dass sie vor allem die administrativen Pflichten kontrolliert, also insbesondere Registrierungsnummern und erforderliche Genehmigungen. Für Fragen zu Nachbarschaftskonflikten oder privatrechtlichen Problemen verweist Paris ausdrücklich auf andere Stellen. Das ist ein guter Hinweis: Nicht jedes Problem rund um Airbnb ist automatisch ein Thema der Stadtverwaltung.

Amsterdam / Niederlande

Amsterdam verlangt eine Registrierung, eine zusätzliche Genehmigung und zudem eine Meldung jeder Vermietung. Die Stadt schreibt ausdrücklich, dass alle registrierten Ferienvermietungen eine eindeutige Registrierungsnummer erhalten und diese in Anzeigen stehen muss. Für klassische holiday rentals gelten laut Stadt außerdem weitere Regeln: maximal 30 Nächte pro Kalenderjahr, maximal 4 Gäste gleichzeitig und eine vorherige Meldung jeder Vermietung.

Damit ist Amsterdam ein Beispiel für ein Mehrstufensystem: Registrierungsnummer allein reicht nicht, sondern Nummer, Erlaubnis und Einzelmeldung greifen zusammen.

Barcelona / Katalonien / Spanien

Barcelona ist eines der strengeren Beispiele. Die Stadt stellt klar, dass Eigentümer ihre Absicht zur touristischen Nutzung melden müssen und eine kommunale Lizenz erforderlich ist. Legale touristische Wohnungen verfügen nach der offiziellen Informationsseite über eine touristische Registernummer Kataloniens (NIRTC).

Zusätzlich weist die Stadt im PEUAT-Kontext darauf hin, dass nach dem katalanischen Decreto-Ley 3/2023 die Einrichtung neuer touristischer Wohnungen in Barcelona nicht erlaubt ist. Für bestehende oder legale Einheiten gelten daher andere Voraussetzungen als für neue Vorhaben. Zugleich beschreibt die Stadt, dass Verfahren gegen illegale touristische Wohnungen Monate dauern können und bis zur Untersagung der Nutzung führen können.

EU-Regel ab 20. Mai 2026

Die europäische Kurzzeitvermietungs-Verordnung ist kein vollständiges Tourismusrecht für alle Mitgliedstaaten. Sie harmonisiert aber zentrale Registrierungs- und Datenthemen. Laut Rat der EU sollen Hosts eine eindeutige Registrierungsnummer erhalten, diese auf Plattformen anzeigen und Plattformen regelmäßig Daten an eine einheitliche digitale Stelle melden. Berlin verweist ausdrücklich darauf, dass diese Standards seit dem 20. Mai 2026 verbindlich gelten.

Was weiterhin nicht erlaubt oder riskant sein kann

  • Inserieren ohne vorgeschriebene Nummer: In vielen Städten ein unmittelbares Risiko.
  • Nebenwohnung touristisch wie Hauptwohnung behandeln: oft deutlich strenger reguliert.
  • Neue Ferienwohnungen in Sperr- oder Ausschlussgebieten: in Barcelona beispielsweise besonders problematisch.
  • Davon ausgehen, dass Plattformregeln die Behördenpflichten ersetzen: das ist regelmäßig nicht der Fall.
  • Nur auf Airbnb-Hilfeseiten vertrauen: maßgeblich sind offizielle Stellen, örtliche Satzungen und ggf. Genehmigungsbescheide.

Praktische Einordnung für Anbieter

Wenn Sie selbst vermieten möchten, sollten Sie mindestens vier Punkte prüfen: Ist Ihre Unterkunft in Ihrem Ort überhaupt touristisch zulässig? Brauchen Sie nur eine Nummer oder zusätzlich eine Genehmigung? Müssen einzelne Vermietungen gemeldet werden? Und welche steuerlichen oder melderechtlichen Pflichten gelten daneben? Erst wenn diese Fragen sauber beantwortet sind, ist eine Veröffentlichung wirklich belastbar.

Quellen und offizielle Stellen